Geschäftsbedingungen
DIESE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN SIND DIE VERKAUFSBEDINGUNGEN („GESCHÄFTSBEDINGUNGEN“) FÜR ALLE VON AMERICAN CRANE & TRACTOR PARTS, INC. („VERKÄUFER“) VERKAUFTEN PRODUKTE. FALLS DIESE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN IN IRGENDEINER WEISE VON DEN GESCHÄFTSBEDINGUNGEN DER AN DEN VERKÄUFER EINGEREICHTEN BESTELLUNG („BESTELLUNG“) ABWEICHEND SIND, WERDEN DIESE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN ALS GEGENANGEBOT UND NICHT ALS ANNAHME DER BESTELLUNG AUSGELEGT, ES SEI DENN, DER KÄUFER STIMMT DIESEN GESCHÄFTSBEDINGUNGEN ZU, DIE DIE GESAMTE VEREINBARUNG ZWISCHEN DEN PARTEIEN DARSTELLEN. Die Zustimmung des Käufers zu diesen Geschäftsbedingungen gilt als erteilt, wenn er diesen Geschäftsbedingungen nicht innerhalb von drei Tagen nach Erhalt schriftlich widerspricht oder wenn er die Produkte bezahlt und die Lieferung erhalten hat.
1. ZAHLUNGSBEDINGUNGEN. Sofern hierin nicht anders angegeben, erfolgt die Zahlung für die Produkte des Verkäufers netto 30 Tage ab dem Datum dieser Rechnung oder des Lieferscheins in US-Währung. Bei verspäteter Zahlung wird eine Verzugsgebühr von 1,51 TP17T pro Monat oder der gesetzlich zulässige Höchstbetrag erhoben, sofern dieser niedriger ist. Der Käufer haftet dem Verkäufer für alle angemessenen Kosten der Einziehung und sonstigen Durchsetzung, einschließlich angemessener Anwaltshonorare und -kosten.
2. VERSAND UND LIEFERUNG. Die Lieferung der Produkte des Verkäufers erfolgt ab Werk, Lager des Verkäufers (Incoterms 2010). Etwaige Ansprüche wegen Fehlmengen oder Transportschäden müssen vom Käufer direkt beim Spediteur geltend gemacht werden. Obwohl der Verkäufer alle kommerziell angemessenen Anstrengungen unternimmt, um die Liefertermine einzuhalten, sind alle Versandtermine ungefähre Angaben und nicht garantiert. Der Verkäufer behält sich das Recht vor, Teillieferungen vorzunehmen.
3. RÜCKGABEBEDINGUNGEN. Vor jeder Rücksendung muss eine vorherige Genehmigung und eine schriftliche Autorisierungsnummer eingeholt werden. Rücksendungen ohne vorherige Genehmigung und schriftliche Autorisierungsnummer werden nicht akzeptiert. Produkte, die zur Gutschrift zurückgesandt werden, müssen in neuem Zustand und in ihrem Originalkarton oder -kasten verpackt sein (gebrauchte, nicht mehr erhältliche und bestimmte Sonderanfertigungen können nicht zur Gutschrift zurückgesandt werden). Bei allen Rücksendungen müssen die Frachtkosten im Voraus bezahlt werden.
4. GARANTIE. Der Verkäufer garantiert, dass alle seine Produkte für die nachstehend aufgeführten Zeiträume und unter den nachstehend aufgeführten Bedingungen frei von Material- und Verarbeitungsfehlern sind:
- NEUE PRODUKTE: sechs Monate ab dem Datum dieser Veröffentlichung oder für die Garantiezeit des Herstellers, je nachdem, welcher Zeitraum länger ist. Diese Garantie erlischt, wenn der Käufer oder ein anderer Benutzer die Produkte nicht ordnungsgemäß unter normalen Betriebsbedingungen gemäß den vom Hersteller beschriebenen Betriebsspezifikationen verwendet.
- Überholte oder wiederaufgebaute Komponenten: sechs Monate ab dem Datum dieser Garantie. Diese Garantie erlischt hinsichtlich aller neuen und wiederaufbereiteten Teile, montierten Komponenten und Austauschprodukte für Hauptkomponenten, wenn der Käufer oder andere Benutzer es versäumt, (i) einen neuen Ölkühler einzubauen und das Ölsystem gründlich zu reinigen, (ii) die Komponenten von einem werksgeschulten Mechaniker einbauen zu lassen, (iii) zum Zeitpunkt des Einbaus die notwendigen Einstellungen vorzunehmen und den Pumpendruck sowie den Ein- und Auslassdruck des Drehmomentwandlers zu prüfen oder (iv) alle Drücke auf der Ölprobenkarte aufzuzeichnen und nach 50 Stunden und 200 Stunden oder nach 30 und 90 Tagen, je nachdem, was zuerst eintritt, Ölproben zu nehmen.
- FAHRWERKSKOMPONENTEN: neun Monate ab dem Datum dieser Gewährleistung oder 1.200 Betriebsstunden ab dem Lieferdatum, je nachdem, was zuerst eintritt. Abgedeckte Komponenten sind beschränkt auf Ketten, Rollen, Schuhe, Kettenräder, Leiträder und Befestigungselemente. Diese Garantie erlischt, wenn der Käufer oder andere Benutzer (i) die Raupenketten nicht mit Schuhen montiert, die speziell für den Einsatz auf dem Untergrund vorgesehen sind, auf dem die Maschine betrieben wird, und (ii) die Raupengruppen nicht an einer Maschine installiert, deren Fahrgestellkomponenten nicht über die normale, in den Empfehlungen des Geräteherstellers festgelegte Nutzungsdauer hinaus abgenutzt sind, oder (iii) die Raupengruppen auf Baustellen und unter Bedingungen mit hoher Belastung verwendet, wie beispielsweise in trockenen und feuchten Böden mit Quarz über 35%, steinigem Boden, Forstarbeiten, Abbrucharbeiten usw. Kettenräder, Segmente und Raupenschuhe sind nur gegen Bruch abgedeckt.
Der Verkäufer repariert, ersetzt, schreibt gut oder schreibt nach eigenem Ermessen jedes Produkt, das vom Verkäufer während der Garantiezeit als defekt eingestuft wird, anteilig gut, vorbehaltlich der oben genannten Bedingungen und vorausgesetzt, dass das Produkt gemäß den oben beschriebenen Rückgaberichtlinien zurückgegeben wird. Ersetzte defekte Produkte gehen in das Eigentum des Verkäufers über. DAS VORSTEHENDE IST DAS EINZIGE UND AUSSCHLIESSLICHE RECHTSMITTEL DES KÄUFERS IM FALL EINES GARANTIEANSPRUCHS. WEDER DER VERKÄUFER NOCH EINES SEINER VERBUNDENEN UNTERNEHMEN GIBT WEITERE AUSDRÜCKLICHE ODER STILLSCHWEIGENDE GARANTIEN IN BEZUG AUF DIE PRODUKTE DES VERKÄUFERS, EINSCHLIESSLICH, ABER NICHT BESCHRÄNKT AUF VERLETZUNG, MARKTGÄNGIGKEIT ODER EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK.
5. EINSCHRÄNKUNG DER RECHTSMITTEL UND HAFTUNG. DIE GESAMTHAFTUNG DES VERKÄUFERS UNTER DIESEN GESCHÄFTSBEDINGUNGEN ODER ANDERWEITIG IM ZUSAMMENHANG MIT DEM VERKAUF VON PRODUKTEN, SEIEN DIES VERTRAGLICH, AUS UNERLAUBTER HANDLUNG, WEGEN VERLETZUNG, UNTER JEGLICHER GARANTIE, AUS FAHRLÄSSIGKEIT ODER ANDERWEITIG, ÜBERSTEIGT NICHT DEN PREIS DES PRODUKTS, DAS DEN ANSPRUCH AUSLÖST UND DER VOM KÄUFER BEZAHLT WURDE. UNTER KEINEN UMSTÄNDEN SIND DER VERKÄUFER ODER EINES SEINER VERBUNDENEN UNTERNEHMEN FÜR SPEZIELLE, ZUFÄLLIGE, INDIREKTE, VERTRAUENS-, STRAF- ODER FOLGESCHÄDEN VERANTWORTLICH, EINSCHLIESSLICH, ABER NICHT BESCHRÄNKT AUF ENTGANGENE ERWARTETE GEWINNE, DIE MIETE VON ERSATZGERÄTEN ODER ANDERE KOMMERZIELLE VERLUSTE.
6. ENTSCHULDIGUNG DER LEISTUNG. Der Verkäufer haftet nicht für Verluste oder Verzögerungen und gilt auch nicht als in Verzug befindliche Nichterfüllung aufgrund von höherer Gewalt, Handlungen des Käufers, Krieg (erklärt oder nicht erklärt), Terrorismus oder anderen kriminellen Handlungen, Feuer, Wetter, Sabotage, Streiks oder Arbeits- oder Bürgerunruhen, behördlichen Aufforderungen, Beschränkungen, Gesetzen, Vorschriften oder Anordnungen, Nichtverfügbarkeit oder Verzögerungen bei Versorgungs- oder Transportmitteln, Zahlungsausfällen von Lieferanten oder anderer Unfähigkeit, notwendige Materialien oder Dienstleistungen zu beschaffen, Embargos oder unvorhergesehenen Umständen oder jeglichen anderen ähnlichen oder unähnlichen Ereignissen oder Ursachen, die außerhalb der angemessenen Kontrolle des Verkäufers liegen.
7. GELTENDE GESETZE UND GERICHTSSTAND. Diese Geschäftsbedingungen unterliegen den Gesetzen des Staates Kansas und werden gemäß diesen Gesetzen ausgelegt, interpretiert und durchgesetzt, ohne Bezugnahme auf Kollisionsnormen. Alle Streitigkeiten, die sich aus diesen Geschäftsbedingungen ergeben oder damit in Zusammenhang stehen oder anderweitig im Zusammenhang mit dem Verkauf der Produkte stehen, werden ausschließlich von einem Staatsgericht in Wyandotte County, Kansas, oder einem Bundesgericht im District of Kansas entschieden, und die Parteien stimmen der Zuständigkeit dieser Gerichte zu. Die Anwendung des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf und des Übereinkommens der Vereinten Nationen über die Verjährungsfrist beim internationalen Warenkauf ist ausdrücklich ausgeschlossen.
8. EXPORTKONTROLLE. Der Käufer erkennt an, dass die vom Verkäufer verkauften Produkte und die zugehörige Technologie den geltenden Gesetzen, Vorschriften, Anordnungen und Anforderungen in Bezug auf Import- und Exportkontrollen sowie Handelssanktionen der USA und der Rechtsgebiete unterliegen, in denen der Käufer ansässig ist oder aus denen die Produkte geliefert werden, einschließlich, aber nicht beschränkt auf die US-Exportvorschriften (15 CFR Teile 730 bis 774) und die Vorschriften zur Kontrolle ausländischer Vermögenswerte (31 CFR Teile 500 bis 598). Der Käufer erklärt sich damit einverstanden, die Produkte und die zugehörige Technologie nur in Übereinstimmung mit diesen geltenden Gesetzen, Vorschriften, Anordnungen und Anforderungen zu verwenden, zu übertragen, freizugeben, umzuleiten, umzuladen, zu importieren, zu exportieren oder zu reexportieren. Falls der Käufer geltende Gesetze, Vorschriften, Anordnungen oder Anforderungen in Bezug auf Import- und Exportkontrollen oder Handelssanktionen verletzt, wird er den Verkäufer schad- und klaglos halten, und der Verkäufer kann jeden Produktverkauf oder jede Geschäftsvereinbarung oder -beziehung mit dem Käufer sofort und ohne Vorankündigung beenden.
9. GESAMTE VEREINBARUNG. Diese Geschäftsbedingungen enthalten die gesamte Vereinbarung zwischen den Parteien in Bezug auf den Verkauf von Produkten und ersetzen alle vorherigen und gleichzeitigen Vereinbarungen und Absprachen, Anreize oder Bedingungen, ob ausdrücklich oder stillschweigend, mündlich oder schriftlich, in Bezug auf den Verkauf von Produkten. Die hierin ausdrücklich enthaltenen Geschäftsbedingungen haben Vorrang vor jeder Art der Leistungserbringung oder Handelsnutzung, die mit diesen Geschäftsbedingungen unvereinbar ist, und ersetzen diese.
10. ÄNDERUNG. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen können nur durch ein von beiden Parteien unterzeichnetes schriftliches Dokument geändert, ersetzt oder aufgehoben werden. Im Falle eines Verzichts kann dies durch die Partei erfolgen, die auf die Einhaltung verzichtet.
11. KEIN VERZICHT. Kein Versäumnis oder keine Verzögerung einer Partei bei der Ausübung eines Rechts, einer Vollmacht oder eines Privilegs gemäß diesem Vertrag gilt als Verzicht auf das Recht, die Vollmacht oder das Privileg gemäß diesem Vertrag. Kein Verzicht auf die Geltendmachung eines Versäumnisses bei einer einzelnen Gelegenheit gilt als Verzicht auf ein nachfolgendes oder anderes Versäumnis. Keine einzelne oder teilweise Ausübung eines Rechts, einer Vollmacht oder eines Privilegs schließt die weitere oder vollständige Ausübung derselben aus.
12. TRENNBARKEIT. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten als trennbar. Die Ungültigkeit oder Undurchsetzbarkeit einer oder mehrerer Bestimmungen hiervon hat keinen Einfluss auf die Gültigkeit und Durchsetzbarkeit der übrigen Bestimmungen hiervon.
13. RECHTSMITTEL. Sofern hierin nichts anderes bestimmt ist, sind die Rechte und Rechtsmittel der Parteien im Hinblick auf die Nichteinhaltung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen durch eine Partei nicht ausschließlich. Ihre Ausübung stellt keine Wahl der Rechtsmittel dar und die geschädigte Partei ist in jedem Fall berechtigt, alle zusätzlichen Rechtsmittel in Anspruch zu nehmen, die ihr gesetzlich oder nach Billigkeitsrecht zur Verfügung stehen.
14. Verbindlichkeit, Abtretung. Diese Geschäftsbedingungen sind für die Parteien und ihre jeweiligen Rechtsnachfolger, Zessionare, Erben und persönlichen Vertreter bindend und kommen ihnen zugute. Der Käufer darf seine Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Verkäufers nicht an Dritte abtreten, delegieren oder übertragen.
15. KEINE DRITTBEGÜNSTIGTEN. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind ausschließlich zum Nutzen der einzelnen Vertragsparteien und ihrer jeweiligen Rechtsnachfolger, zulässigen Zessionare, Erben und persönlichen Vertreter bestimmt. Die Parteien beabsichtigen nicht, Drittbegünstigtenrechte auf andere Personen oder Unternehmen zu übertragen.